Terminabsprache

Wegbeschreibung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 

Ich verfüge über eine Kassenzulassung, deswegen können sie die Leistungen über die Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

In der Regel führe ich zuerst nach telefonischer Terminabsprache eine sog. psychotherapeutische Sprechstunde durch.

Anschließend wird gemeinsam besprochen, welche Art der Behandlung notwendig ist.

Es stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Akutbehandlung (bis zu 12 Sitzungen, anzeigepflichtig)
  • Kurzzeitpsychotherapie (bis zu 12 bzw. 24 Sitzungen)
  • Langzeitpsychotherapie (bis zu 60 Sitzungen, in der Regel gutachterpflichtig und genehmigungspflichtig).

Soweit erforderlich verweise ich auch auf weitere Hilfsangebote wie einen Klinikaufenthalt, Überweisung zu zu einem Facharzt für Psychiatrie, oder Beratungsangebote anderer Träger.

Die Psychotherapie wird in meiner Praxis nach einem Bestellsystem durchgeführt. Eine Einheit hat als Einzelbehandlung in der Verhaltenstherapie die Länge von 50 Min. Während der abgemachten Termine stehe ich ausschließlich Ihnen zur Verfügung, es wartet kein anderer Patient auf die Behandlung zur gleichen Zeit. Sollten sie Termine nicht wahrnehmen können, oder verschieben müssen, ist eine Benachrichtigung der Praxis, min. 48 Stunden vor dem Termin notwendig. Da die Praxis nicht stattgefundene Termine gegenüber der  Krankenkasse nicht zur Abrechnung bringen darf, wird ansonsten ein Ausfallhonorar in Höhe von 80€ je Einheit erhoben, welches der Patient selber leisten muss.

Private Krankenversicherung (PKV)

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen, bzw. einen Eigenanteil vorsehen.

Erkundigen sie sich bei ihrer PKV nach den Bedingungen, nach denen diese eine psychotherapeutische Behandlung -anteilig- erstattet.

Die Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihren Leistungsangeboten stark und bieten ihren Versicherungsnehmern individuell gestaltete Versicherungsanträge an.

Die Kostenerstattung erfolgt immer auf der Grundlage des individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrages.

Bei manchen Privaten Krankenversicherungen ist eine Antragstellung der Psychotherapie notwendig, bei anderen braucht nur eine Rechnung eingereicht zu werden.

Verschiedene Private Krankenversicherungen lassen einen Psychotherapieantrag zunächst begutachten, bevor sie eine Leistungszusage gewähren.

Meine psychotherapeutischen Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten bei Privatbehandlung GOP -jetzt analog GOÄ- (mindestens zum 2,3-fachen Satz, bis zum 3,5 fachen Satz, je nach Aufwand der Behandlung) ab. Hier kann je nach Tarif ein Eigenanteil verbleiben. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Abrechnung mit Beihilfestellen

Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Pseudonymisierung bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Die therapeutischen Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ abgerechnet (siehe Kosten).

Selbstzahler
Als Selbstzahler sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Sie können z.B. durch ein Training Ihre sozialen Kompetenzen (selbstsicheres Auftreten, Kommunikation oder soziale Interaktion) aufbessern, Problemlösestrategien erlernen oder nur eine kurzfristige professionelle Unterstützung in einer akuten Krisensituation erhalten. Die hierfür aufgebrachte psychotherapeutische Leistung wird analog der GOP /GOÄ (siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten) liquidiert. Bei ausschließlich selbstzahlenden Patientinnen und Patienten wird das Honorar vor Beginn der Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP 2,3-facher Satz) vereinbart.